Bürgerorientierung als Reformprinzip
25. November 2009
11.30 – 13.00 Uhr - New York I - Forum Nr. 08-01-25
- Verwaltung aus einer Hand – Vorteile für die Bürger?
Referenten:
MdL Manfred Palmen, Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium NRW,
Hans-Jürgen Petrauschke, Kreisdirektor im Rhein-Kreis Neuss - Verwaltung ohne Widerspruchsverfahren – Rechtswegverkürzung oder Verwaltung nah am Bürger?
Referenten:
Hans-Josef Vogel, Bürgermeister Stadt Arnsberg,
Ministerialdirigent Prof. Dr. Reinhard Klenke, Abteilungsleiter, Justizministerium NRW
Wenn wir von Verwaltungsreformen sprechen, dürfen wir zwei Aspekte nicht aus dem Auge verlieren.
Einerseits machen begrenzte öffentliche Haushalte und die damit verbundenen Sparzwänge den Umbau zur „schlanken Verwaltung“ erforderlich.
Verwaltungsreform bedeutet aber andererseits auch bürgerorientierte Verwaltung. Staatliche Verwaltung muss sich konsequent an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren. Leider kommt dieser Aspekt oft zu kurz.
Nordrhein-Westfalen versteht Verwaltungsreform als eine Einheit von schlanker und bürgerorientierter Verwaltung und hat beide Ansätze gleichwertig miteinander verknüpft.
Das Forum soll verdeutlichen, dass schlanke Verwaltungen und Bürgerorientierung eine Einheit bilden müssen, wenn sie nicht wertlos und eine bloße Hülle sein sollen. Die Vorteile einer so verstandenen Verwaltungsreform werden anhand konkreter Maßnahmen und spezifischer Einzelfälle herausgearbeitet.
14.00 – 15.30 Uhr - New York I - Forum Nr. 08-02-25
- Gute Gesetzgebung – was hat der Bürger vom „Normen-TÜV“?
Referenten:
Prof. Dr. Ulrich Karpen, Universität Hamburg,
Dr. Klaus Schönenbroicher, Leiter Ressortübergreifende Normprüfung, Innenministerium NRW - Ausblick: Verwaltungsprozesse neu gedacht – die Kundensicht
Referenten:
Christoph Gusovius, Leiter Stabsstelle Verwaltungsstrukturreform, Innenministerium NRW
Philip von Haehling, Senior Manager Public Service, Accenture
Jeder Bürger wünscht sich, dass die an ihn adressierten Gesetze verständlich, kurz, nachvollziehbar und in sich widerspruchslos sind. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat diese berechtigten Wünsche zum Maßstab ihrer eigenen Ansprüche gemacht. Praktische Beispiele der seit Anfang 2007 eingerichteten „ressortübergreifenden Normprüfung“ werden berichtet und diskutiert.
Neben klaren und transparenten Gesetzen erwartet der Bürger ebenso, dass sich Verwaltungsprozesse an ihm und seinen Bedürfnissen ausrichten und nicht in erster Linie an Verwaltungsanforderungen. Auf der Basis von Beispielen aus Kommunen und Ländern aus den Bereichen Bildung, soziale Sicherung und Integration werden Bedeutung und Konsequenzen für Verwaltungen vorgestellt, die ihre Dienstleistungen strikt danach ausrichten, für Bürgerinnen und Bürger einen spürbaren Nutzen zu schaffen; d.h. Verwaltungen, die, über die Verbesserung einzelner Dienstleistungen hinaus, das Gesamtbild aus Bürgersicht an die erste Stelle setzen.

Das komplette Kongressprogramm zum Download
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